Mediennutzerschutz - Beschwederechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet
Wie viel Werbung muss ich ertragen? Wie kann ich mich gegen die Abzocke in Call-In-Shows schützen? Dürfen Gewalt verherrlichende Seiten im Internet frei zugänglich sein? Die neue LfM-Broschüre „Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet“ gibt verständliche Antworten auf diese und andere Fragen. Mehr noch – alle Mediennutzer/innen werden dabei unterstützt, Rundfunk und Internet mit kritischen Augen zu begleiten und sich so an der Qualitätskontrolle der Medien zu beteiligen. Denn alle Nutzer/innen haben Rechte, die sie verfolgen können, z. B. durch Beschwerden bei Verstößen. Wie und wo das geht, wird in der neuen Broschüre ebenso erklärt wie die Möglichkeiten, bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu reagieren.

| Titel | Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet | Ziel | Praktische Aufklärung über Beschwerderechte von Mediennutzern |
| Zielgruppe | Verbraucher, Mediennutzer in jedem Alter | Maßnahmen | Broschüre, Infoflyer, Online-Formular für Beschwerden |
| Veröffentlichung | 2008 | Autoren | Prof. Dr. Bernd Holznagel (Universität Münster), Thorsten Ricke, Isabel Simon |
| Internet | Homepage der LfM: Broschüre Mediennutzerschutz, Flyer Mediennutzerschutz, Online-Formular zur Beschwerde | Auftraggeber | Landesanstalt für Medien NRW (LfM) |
Aufklärung und Kritik
„Nur wenn Mediennutzer über ihre Rechte aufgeklärt werden, können sie ihre Interessen auch geltend machen. Kritik muss öffentlich artikuliert werden, nur dann kann es zu Veränderungen kommen“, so der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider. Die LfM ist gemeinsam mit den 13 anderen Landesmedienanstalten als Medienaufsicht der erste Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden rund um Internet und privaten Rundfunk. Die Förderung des Mediennutzerschutzes ist eine gesetzliche Aufgabe der LfM, die jetzt die neue Infobroschüre herausgegeben hat. Auf der Homepage der LfM wurde zudem ein neuer Punkt „Beschwerde“ eingerichtet, in dem entsprechende Formulare online genutzt werden können.
Problematische Inhalte
Zuschauer/innen, Hörer/innen und Internetnutzer/innen stehen eine Reihe von Rechten zu, um ihre Interessen zu wahren und die Qualität der Medien zu gewährleisten. Diese Rechte werden in der Broschüre beschrieben, um rechtswidrige Inhalte erkennen zu können. Denn nicht jede Geschmacklosigkeit im Fernsehen ist gleich ein Rechtsverstoß. Anders ist das bei gravierender Missachtung der Menschenwürde oder des Jugendschutzes. Viele Zuschauer/innen fühlen sich durch Call-In-Shows abgezockt. Auch hier ist die Grenze des Legalen durch klare Regeln abgesteckt. Das gilt auch für den gesamten Bereich Werbung und Sponsoring. Aus Sicht des Staatsschutzes gibt es zudem Inhalte wie z. B. Nazi-Propaganda, die nicht über den Rundfunk verbreitet werden dürfen. Schließlich soll die Qualität der Medien auch durch einige Programmgrundsätze im Rundfunk (z. B. Pressekodex) gewahrt werden. Diese wichtigen Rechtsbereiche werden in der Broschüre jeweils mit Fallbeispielen erläutert. Dazu LfM-Direktor Schneider: „Die zum Großteil aus der Aufsichtspraxis der LfM stammenden Fallbeispiele sollen es dem Mediennutzer ermöglichen, die abstrakten, oft unbestimmten Rechtsbegriffe, die von Fachleuten und Medien oft wie selbstverständlich verwendet werden, besser verstehen zu können.“
Recht auf Beschwerde
Wer bedenkliche Inhalte im Fernsehen, Radio oder Internet sieht, hört oder findet, kann sich darüber beschweren. Jede Beschwerde wird geprüft und jede Beschwerde kann dazu führen, dass sich etwas ändert. In der Broschüre wird beschrieben, wie eine Beschwerde aussehen soll. Über die Homepage der LfM gibt es zudem die Möglichkeit, Beschwerden direkt online in ein Formular einzutragen. Hier wird zwischen Beschwerden zum Rundfunk und Beschwerden zum Internet unterschieden. Die LfM ist allerdings nur zuständig für private Fernseh- und Radioanbieter. Eine Beschwerde zum öffentlich-rechtlichen Programm muss direkt an den jeweiligen Sender gerichtet werden. Bei Beschwerden über bedenkliche Internetinhalte, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, kann neben der LfM alternativ die Beschwerdestelle von jugendschutz.net genutzt werden.
Schutz in Medienwelt
Durch neue Doku-Formate im Fernsehen oder durch das Web 2.0 mit seinen vielfältigen Möglichkeiten der Veröffentlichung von Inhalten (user generated content) kommt es immer häufiger vor, dass Medien die Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn grundsätzlich hat jeder Einzelne das Recht selbst zu bestimmen, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt. Das Recht am eigenen Bild wird z. B. verletzt, wenn ein Foto ohne Erlaubnis im Internet veröffentlicht wird. Bei solchen Rechtsverletzungen ist die LfM als Medienaufsicht nicht zuständig, da es sich hier um einen zivilrechtlichen Fall handelt. Auf welchen Wegen sich Persönlichkeitsrechte durchsetzen lassen, wird in der Broschüre erklärt. Zudem finden sich zahlreiche praktische Adressen, Angebote zur Medienkompetenzförderung und ein Glossar der wichtigsten Begriffe.
Die Broschüre „Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet“ kann kostenfrei über den Warenkorb der LfM bezogen werden und steht als PDF-Dokument zum Download bereit.
Infos auf einen Blick
Vor dem Hintergrund des sehr großen Erfolgs der Broschüre (die erste Auflage war innerhalb kürzester Zeit vergriffen, sodass mittlerweile die zweite Auflage erschienen ist) hat die LfM nun deren zentralen Inhalte und Fragestellungen in kürzester Form und dabei sprachlich leicht zugänglich als Flyer aufbereitet. Der Flyer informiert den Leser anhand von zehn Fragenfeldern aus dem Medienalltag.
Der Flyer bietet somit auf einen Blick Informationen über die wichtigsten Rechtsverstöße im Rundfunk und Internet und eignet sich sowohl in besonderer Weise für den Einsatz in der Eltern- und Jugendarbeit sowie für die Qualifizierung von Multiplikatoren als auch allgemein zur Selbstlektüre interessierter Bürgerinnen und Bürger. Der 16-seitige Flyer kann auf der Homepage der LfM als PDF heruntergeladen und auch kostenlos bestellt werden.
Bibliographische Angaben zur Broschüre:
Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet.
Herausgegeben von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). Autoren: Prof. Dr. Bernd Holznagel (Universität Münster), Thorsten Ricke, Isabel Simon. ISBN 978-3-940929-02-0. 109 Seiten. Düsseldorf 2008.
Mehr Informationen:
Neue Broschüre "Mediennutzerschutz" oder: Was tun bei problematischen Medieninhalten?
Pressemitteilung der LfM vom 29.04.2008
Beschwerde bei der LfM
Möglichkeit zur Beschwerde bei der LfM mithilfe eines Online-Formulars.